Botox® Risiken

Risiken einer Faltenunterspritzung mit Botox® (Botulinumtoxin)

Welche Risiken kommen bei einem Facelift auf mich zu? Kann eine Faltenunterspritzung mit Botox® gefährlich für mich sein?

Wird die Lösung nicht ausreichend verdünnt oder unsauber gestochen kann es vorübergehend zu Lähmungserscheinungen oder zur unbeabsichtigten Ruhigstellung benachbarter Muskeln kommen. So kann bei einer Botox®-Injektion im Bereich der Augen, wie sie beispielsweise erfolgt, wenn ein Patient seine Krähenfüßen entfernen lassen möchte, das Augenlid nach der Faltenbehandlung herabhängen. Bei korrekter Anwendung sind solche durch Botulinumtoxin ausgelösten Nebenwirkungen allerdings äußerst selten.
Wichtig ist, dass die Botox®-Behandlung von einem fachkundigen Arzt durchgeführt wird. Nur ein Spezialist kennt die genaue Anatomie der Nerven und Muskelfasern und ist in der Lage, mit einer guten Injektionstechnik genau die Menge an Botulinumtoxin zu injizieren, die den gewünschten Effekt erzielt.

Vor der eigentlichen Faltenunterspritzung mit Botox® sollte ein ausführliches Gespräch zwischen Arzt und Patient sowie eine Untersuchung der zu behandelnden Regionen stattfinden. Nur so kann der Experte auf die Wünsche und Vorstellungen seines Patienten eingehen und die Botox®-Behandlung zum bestmöglichen Ergebnis führen. Falls eine Überempfindlichkeit gegen Botulinumtoxin oder der Bestandteile von Botox® besteht, darf das Medikament nicht injiziert werden. Die Verträglichkeit sollte im Voraus der Behandlung unbedingt überprüft werden.

Während der Faltenunterspritzung mit Botox® sollte auf die Einnahme anderer Medikamente verzichtet werden, um eventuelle Wechselwirkung von vornherein auszuschließen. Im Fall, dass der Patient auf die Einnahme des Medikaments angewiesen ist, sollte er den beabsichtigten Eingriff mit seinem behandelnden Arzt besprechen.

Eine Faltenbehandlung mit Botulinumtoxin ist ebenfalls ausgeschlossen, bei akuten Hauterkrankungen im Behandlungsgebiet, Gerinnungsstörungen und Neuromuskulären Erkrankungen wie Myasthenia gravis. Eine Botox-Behandlung während Schwangerschaft und Stillzeit ist nicht möglich. Die Wirkung von Beruhigungsmittel und Antibiotika wird durch den Eingriff verstärkt.